Antrag auf das Europäische Zertifikat für Psychotherapie (ECP)

Allgemeine Infos zur Beantragung des European Certificate of Psychotherapy (ECP)

1.1. Was ist das ECP?
Das ECP ist das European Certificate for Psychotherapy der European Association for Psychotherapy (EAP). Es wird vom EAP vergeben. Der NAO ist die National Awarding Organisation für das ECP der EAP. Für Deutschland ist das der DVP e.V. ECP-Unterlagen werden zuerst von uns als zuständigem NAO geprüft und dann von der interantional zusammengesetzten Kommission der EAP. Deshalb müssen alle Unterlagen in Englischer Sprache verfasst sein.
1.2. Welche Unterlagen sind für die Beantragung des ECP erforderlich

Alle Angaben in sämtlichen Formularen müssen komplett in Englisch gemacht werden, da die prüfende Kommission ausschließlich englischsprachig ist. Stellen Sie Ihre Unterlagen bitte sorgfältig zusammen.
Einzureichende Unterlagen sind:

  1. EWAO und NAO Formblatt für das ECP - Bitte geben Sie dort Ihre Anschrift und die zuständige europaweite akkreditierte Organisation (EWAO)/ oder Modalität an. Die zwei folgenden Abschnitte werden von EWAO bzw. NAO ausgefüllt
  2. Practitioner Registration Form (PRF) für das ECP - Bitte senden Sie uns Kopien der Dokumente zu, die als Nachweise Ihrer Qualifikation dienen. Senden Sie auch eine Übersicht, die deutlich macht, welche der beigefügten Kopien welchem Qualifikationsnachweis zugehörig ist.
  3. CV according to the structure for ECP application

Die erforderlichen Formulare erhalten Sie per Download bei der European Association for Psychotherpie (EAP)

1.3. Wie läuft das Beantragungsverfahren?
Das ECP muss beim DVP beantragt werden, wenn es nicht direkt über ein beim EAP anerkanntes Ausbildungsinstitut ("direct award") erworben wird.
Bewerber/-innen bewerben sich entweder als ECP-Therapeut in ein einzelnen Verfahren oder können seit Februar 2014 ebenfalls den multimodalen Ansatz (mehrere Verfahren kombiniert) angeben.
Für beim EAP anerkannte Modalitäten ist vorgesehen, dass der entsprechende europäische Verband (European wide Accrediting Organisaton = EWAO) eine Einschätzung zur Qualität der Ausbildung gibt, bevor der Antrag vom DVP bearbeitet und beim EAP eingereicht wird. Andere Methoden und multimodale müssen zunächst auf Ihre Zulässigkeit geprüft werden. Mehr zu den Kriterien multimodaler Ansätze finden Sie in Abschnitt 1.6.
1.4. Für welche Bewerber/-innen ist der DVP bei Beantragung zuständig?
Der DVP ist für in Deutschland psychotherapeutisch Tätige zuständig; die Nationalität ist dabei nicht relevant. Deutsche, die in anderen Ländern tätig sind, wenden sich bitte an die dortige NAO (National Awarding Organisation).
1.5. Welche Voraussetzungen müssen Bewerber/-innen erfüllen?
  • Bewerber müssen bestätigen, dass sie, wenn sie Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes oder Psychotherapeutengesetzes ausüben, die in Deutschland dafür erforderlichen gesetzlichen Bedingungen einhalten.
  • Sie müssen außerdem entweder Mitglied im DVP oder in einem anderen Mitgliedsverband des DVP bzw. auf europäischer Ebene eines Mitgliedsverbands des EAP.
1.6. Welche Kriterien müssen erfüllt werden?
a) Für die Erteilung des ECP als Therapeut/-in eines vom EAP anerkannten Verfahrens:

Das ECP-Dokument sieht vor, dass künftige ECP-Inhaber vor dem Eintritt in die spezifische 4-jährige Ausbildung in der Psychotherapie eine erforderliche Hochschul- oder gleichwertige Ausbildung in den Human- oder Sozialwissenschaften (mindestens 3 Jahre Studium oder gleichwertige Berufserfahrung) abgeschlossen haben sollten.

Die gesamte Ausbildung muss 7 Jahre umfassen, davon 3 als Studium an einer Hochschuleinrichtung (oder gleichwertige Berufserfahrung), 4 als psychotherapeutische Ausbildung nach dem Studium, und insgesamt 3200 Stunden umfassen. In der psychotherapeutischen Ausbildung sollen enthalten sein:
- 250 Stunden Selbsterfahrung 
- Theorie über Ansätze, Methodologie, Diagnostik von Psychotherapie, Psychopathologie, Verständnis von Verfahren der Psychotherapie, Theorien der Veränderung und kulturelle/soziale Faktoren- mindestens 2 Jahre psychotherapeutische Behandlungen unter Supervision
- praktische Erfahrung in einer Einrichtung zur Behandlung von psychischen Erkrankungen
Wenn das Ausbildungsinstitut nicht vom EAP zertifiziert ist, kann das ECP erst nach 3 Jahren Praxis erteilt werden.

b) Für Erteilung des ECP nach multimodalem Ansatz:
Wenn Therapeut/-innen mehrere Ausbildungen absolviert haben, bietet sich diese Möglichkeit zunächst bis auf Weiteres an. Diese Regelung gilt so lange, bis sie widerrufen wird.
Die psychotherapeutische Ausbildung muss 4 Jahre dauern und mindestens 1400 Stunden umfassen. Davon müssen mindestens
- 250 Stunden Selbsterfahrung
- 500 - 800 Stunden Theorie
- 300 Stunden eigene psychotherapeutische Behandlungen unter Supervision
- 150 Stunden Supervision
- 3 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Therapieausbildung
Von den 1400 Stunden müssen mindestens 2/3 in von der EAP anerkannten Verfahren absolviert werden. 1/3 muss zusammenhängend in einem anerkannten Verfahren absolviert werden.

1.7. Mit welcher Bearbeitungszeit ist zu rechnen?

Da über die Anträge momentan noch lediglich während der Sitzungen des EAP, die drei Mal im Jahr statt finden, entschieden wird, ist mehreren Monaten Wartezeit zu rechnen. Der DVP setzt sich hier jedoch für eine flexiblere Bearbeitung ein.

1.8. Erfüllt man als Psychologischer Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugend-lichenpsychotherapeut automatisch die Kriterien für das ECP?
Leider nein, da das ECP 250 Stunden Selbsterfahrung (statt den 120 in der deutschen Ausbildung) erfordert. Vor allem in den psychoanalytischen Verfahren werden jedoch auch mehr als die 120 geforderten Stunden absolviert, so dass bei 250 Stunden alle anderen Kriterien erfüllt sind. Das ECP wird als von nationalen Gesetzen unabhängiges Qualitätsmerkmal gesehen.

Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeut reicht für die Aufnahme in den DVP aus. Für das ECP, mit Ausnahme der notwendigen Stunden für die Selbsterfahrung, ebenfalls. In deutschen Ausbildungen liegt die Anzahl meist bei 120 Stunden. Die EAP fordert für die ECP-Qualifizierung jedoch mindestens 250 Stunden Selbsterfahrung. Fehlende Stunden in der Selbsterfahrung müssen für einen ECP-Antrag nachgeholt werden.
1.9. Gibt es ein beschleunigtes Beantragungsverfahren für Therapeut/-innen, die bereits ein Zertifikat eines europäischen Mitgliedsverbandes des EAP haben?
Leider nein, es wird jeder Bewerber einzeln geprüft.
1.10. Wofür lohnt sich das ECP-Zertifikat?
Das ECP, kurz für European Certificate of Psychotherapy, wurde durch die EAP (European Association for Psychotherapy) ins Leben gerufen und dient den ECP-Holdern als Nachweis dafür, über eine hochqualitative Ausbildung in ihrem Fach zu verfügen, die einem hohen Qualitätsstandard entspricht. Die Richtlinien für diesen Standard sind durch den EAP festgelegt. Das Ziel des Zertifikats ist es, in Zukunft in allen Ländern der europäischen Union einen angemessenen Qualitätsstandard zu gewährleisten, zu versichern und dessen Transparenz erleichtern zu können. Dadurch wäre es beispielsweise auch vereinfacht innerhalb der EU eine Arbeitsstelle als Psychotherapeutin zu finden. Der Qualitätsstandard ist momentan noch von Land zu Land unterschiedlich. Der DVP setzt sich zusammen mit dem EAP dafür ein, dass das ECP europaweit akzeptiert wird, ohne dass dies zu Kosten der Gewährleistung einer hohen Qualität der therapeutischen Ausbildung geht.

Die Kostensätze für ECP Antragsteller

  • DVP-Mitglieder zahlen 300 €.
  • Nicht Mitglieder, deren Verband im DVP vertreten ist, zahlen 400 €.
  • Nicht Mitglieder, deren Verband nicht im DVP vertreten ist, zahlen 500 €.
  • Eine Gebühr von 75 € ist für individuelle Beratung und Überprüfung der Unterlagen zu zahlen.

Sollte ein Antrag negativ entschieden werden, behält der DVP die 75 € Bearbeitungsgebühren ein. Es entstehen keine weiteren Kosten.

European Journal for Qualitative Research in Psychotherapy

Von der offiziellen EAP Webseite, können Sie sich das “European Journal for Qualitative Research in Psychotherapy” Info kostenlos herunter laden.

Link: http://ejqrp.org/index.php/ejqrp

Kommission zum ECP

Auf Grundlage der sogenannten Straßburger Deklaration (www.europsyche.org) hat sich die EAP in Zusammenarbeit mit den Umbrellaorganisationen (z. B. DVP in der BRD) zum Ziel

gesetzt, hohe und vielfältige Ausbildungsstandards und die professionellen Kompetenzen aller psychotherapeutisch Tätigen zu fördern. Wichtig erscheint uns dabei vor allen Dingen die Methodenvielfalt (u.a. humanistische Ansätze, wie z. B. der salutogenetische Fokus, Konzept der Entstehung von Gesundheit/Antonovsky) zu unterstützen und ein ausgewogenes Angebot für Hilfesuchende Menschen in Deutschland zu implementieren. Das Europäische Zertifikat für Psychotherapie, das Mindeststandards für die Ausbildung von psychotherapeutisch Tätigen (Psychologische Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Ärzte) festlegt, wird bei der DVP beantragt. Der DVP überprüft die Unterlagen und reicht diese an den European Association for Psychotherapy (EAP) weiter. Jeder Antrag wird Individuell begutachtet und beschieden.

Für die Erteilung des ECP werden hohe Mindeststandards vorausgesetzt. Jeder der diese Standards erfüllt, egal ob Arzt, PPler oder Heilpraktiker mit therapeutischer Zusatzausbildung, kann das Zertifikat erlangen.

Ziel des DVP ist es, das ECP in Deutschland weiter zu verbreiten und eine berufspolitische Anerkennung in Deutschland zu erlangen. Dafür haben wir eine Kommission gegründet. Es sollen Texte für die praktische Arbeit, Weiterbildung und Politik erarbeitet werden.

Jeder ist herzlich eingeladen sich daran zu beteiligen.

Dazu wenden Sie sich bitte an: