Aufnahmebedingungen:

Mitglieder können qualifizierte psychotherapeutisch tätige Einzelpersonen und psychotherapeutische Verbände und Ausbildungsinstitutionen werden.
Ebenfalls gibt es die Möglichkeit zur Mitgliedschaft für Ausbildungskandidaten nach dem Psychotherapeutengesetz oder an einem von der EAP akkreditierten Ausbildungsinstitut.
Bitte lesen sie die erforderliche Mindestqualifikation für eine Mitgliedschaft. Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung: E-Mail:

Als Kosten für den Eintritt in die DVP e.V. fallen an für:

Einzelmitglieder

zahlen 40 € Aufnahmegebühr und 180 € Jahresmitgliedsbeitrag

Verbands- und Institutsmitglieder

zahlen 80 € Aufnahmegebühr und 180 € Jahresmitgliedsbeitrag für die erste Stimme (1 bis 49 vertretene Mitglieder) und jeweils weitere 180 € für jede weitere Stimme entsprechend § 5 der Satzung.
Bei der Berechnung der für den Mitgliedsbeitrag relevanten Anzahl von Mitgliedern handelt es sich nur um die Anzahl qualifizierter Mitglieder, die grundsätzlich auch die Aufnahmebedingungen des DVP erfüllen würden.
Mitglieder eines Verbandes oder Institutes, die diese Qualifikation nicht erfüllen, sind bei der Beitragsberechnung nicht zu berücksichtigen und werden im DVP auch nicht durch die Mitgliedschaft des Verbandes vertreten. Der Jahresmitgliedschaftsbeitrag für Verbände und Institute:

Anzahl qualifizierte Mitglieder Jahresmitgliedsbeitrag Stimmen
1 - 49 180 € 1
50 - 199 360 € 2
200 - 399 540 € 3
400 - 699 720 € 4
700 - 999 900 € 5
1000 - 1499 1080 € 6
1500 - 1999 1260 € 7
Mehr als 1999 Mitglieder 1440 € (Höchstbetrag) 8

Ermäßigter Jahresbeitrag für Rentner*innen, Studierende im Psychotherapiestudium, PIAs, EAPTI-Studierende

zahlen einen Jahresmitgliedsbeitrag von € 60

Fördermitglieder

zahlen einen Jahresmitgliedsbeitrag von mindestens 90 €.

Mitgliedsbedingungen - Vollmitgliedschaft, Ausbildungskandidaten und Fördermitgliedschaft

Die Mitgliedsvoraussetzungen für eine Vollmitgliedschaft sind:
Insgesamt 3200 Stunden Ausbildung, die sich über mindestens sieben Jahre erstreckt.
Die ersten drei Jahre sind davon äquivalent einer Universitätsausbildung (oder Vergleichbarem).
Das anschließende Psychotherapietraining beinhaltet Folgendes:

  • mind. 500 Stunden Psychotherapie- Theorie
  • mind. 250 Stunden Selbsterfahrung*
  • mind. 300 Stunden Psychotherapie mit eigenen Klienten
  • mind. 150 Stunden Supervision
  • Praktikum/ Arbeitserfahrung in einer Einrichtung zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen/Problemen (--> insgesamt mindestens 1400 Stunden Psychotherapieausbildung)

*Selbsterfahrung wird vom DVP verstanden als: Erleben der Methode und Beziehungserfahrung in der Rolle Klient/in, Reflexion eigener Muster und der persoenlichen Entwicklung; absolviert im Rahmen von Seminaren, Einzelsitzungen oder auch Gruppenselbsterfahrung; Lehrtherapie in psychodynamisch orientierten Verfahren Es werden bis zu 25 Stunden der eigenen Psychotherapieerfahrung (als Klient/-in) anerkannt.

Die 1400 Stunden Therapieausbildung können komplett in einer psychotherapeutischen Methode oder im multimodalen Verfahren zu 2/3 in einem Hauptverfahren und 1/3 in einer weiteren, zusammenhängenden psychotherapeutischen Methode absolviert sein

Bei Psychologischen Psychotherapeuten und ECP-Holdern reicht der Nachweis ihrer Qualifikation.

Ausbildungskandidaten nach dem Psychotherapeutengesetz oder an einem vom EAP akkreditierten Ausbildungsinstitut reichen einen Ausbildungsnachweis (z.B. Kopie Ausbildungsvertrag) ein. Mitglieder in Aus-/Weiterbildung können an allen Vereinsveranstaltungen teilnehmen und haben Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht.

Fördermitglied kann jede therapeutisch tätige Einzelperson werden, die sich dem Zwecke des Verbandes verbunden fühlt. Fördermitglieder können an allen Vereinsveranstaltungen teilnehmen und haben Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht.

Verbände, deren Mitglieder die Mitgliedschaftsvoraussetzungen erfüllen, haben volles Stimmrecht.

Vom DVP e.V. anerkannte Psychotherapieausbildungsmethoden sind:Bioenergetic Analysis, Biosynthesis, Body Psychotherapy, Bonding Psychotherapy, Existential Analysis, Gestalt Therapy, Hypno Psychotherapy, Integrative Psychotherapy, Logotherapy, Multimodal Approach, Neuro-Linguistic Psychotherapy, Personcentered Psychotherapy, Positive Psychotherapy (Peseschkian), Psychoanalysis, Psychodynamic/Psychoanalytical Psychotherapy, Psychodrama, Psychosynthesis, Psycho-Organic Analysis, Rational-Emotive and Cognitive-Behavior Therapy, Reality Therapy, Systemic Therapy, Transactional Analysis

Kreative Therapien (Musik-/Kunst-/Theatertherapie) werden dann anerkannt, wenn sie psychotherapeutische Inhalte im oben genannten Mindestumfang umfassen.

Mitgliedsaufnahme

Ehemalige Mitgliedsverbände und Institutsmitglieder im DVP sowie EAP-Mitglieder, Psychologische Psychotherapeuten und ECP-Holder können in einem einfachen Prüfverfahren Mitglied im neuen DVP werden.
Bitte senden Sie Ihren Aufnahmewunsch als Verband oder Institut mit einem Nachweis Ihrer alten DVP-Mitgliedschaft oder als Einzelmitglied mit dem Nachweis, dass Sie ein ECP haben, Psychologischer Psychotherapeut oder EAP-Mitglied sind, an die Emailadresse:
Bei allen anderen Aufnahmeanträgen ist ein umfangreicheres Prüfungsverfahren mit entsprechenden Dokumenten erforderlich. Hier sind eingescannte oder kopierte Nachweise der geforderten Elemente der psychotherapeutischen Qualifikation einzureichen.

DVP Mitgliedsantrag